Grundlagen
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Aufgaben, Kosten und wie Sie eine externe Sifa finden
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, berät den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit – von der Gefährdungsbeurteilung über Maschinen und Gefahrstoffe bis zur Unfalluntersuchung. Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht eine. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist eine externe Sifa die einfachste und günstigste Lösung. Hier steht, was eine Sifa tut, was sie kostet und wie Sie eine passende finden.
Veröffentlicht am 2026-11-03 · 9 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen (§ 5 ASiG).
- Die Sifa berät, begeht den Betrieb, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und untersucht Unfälle – die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
- Eine externe Sifa kostet für kleine Betriebe als Pauschale meist ab etwa 35 € im Monat, größere Betriebe zahlen nach Einsatzstunden.
- Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 darf bis zu einem Drittel der Betreuung digital stattfinden, nach einer ersten Begehung vor Ort.
- Eine gute Sifa erkennen Sie an nachgewiesener Fachkunde, Branchenerfahrung, klarem Leistungsumfang und einem jährlichen Bericht.
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die gesetzlich vorgesehene Beraterin oder der Berater des Arbeitgebers für Sicherheit und Unfallverhütung. Grundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Es verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Sifa schriftlich zu bestellen, und beschreibt ihre Aufgaben. Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2.
Die Sifa ist bei ihren Aufgaben weisungsfrei und berichtet direkt an die Unternehmensleitung. Sie ist aber kein Ersatz für den Arbeitgeber: Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt bei der Geschäftsführung. Die Sifa sorgt dafür, dass diese Verantwortung fachkundig wahrgenommen werden kann.
Weiterlesen: Ab wann eine Sifa Pflicht ist
Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
§ 6 ASiG beschreibt die Aufgaben. In der Praxis sind das vor allem:
- Beratung der Geschäftsführung bei Planung, Bau und Ausstattung von Arbeitsstätten, bei Maschinen, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und persönlicher Schutzausrüstung.
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswahl wirksamer Schutzmaßnahmen.
- Regelmäßige Betriebsbegehungen, Mängel melden und Maßnahmen zur Beseitigung vorschlagen.
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen und Ableitung von Maßnahmen.
- Mitwirkung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen und der Organisation von Erster Hilfe und Brandschutz.
- Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss, den Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten einrichten müssen (§ 11 ASiG).
- Ein schriftlicher Jahresbericht über die geleistete Betreuung – der Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörde.
Weiterlesen: Gefährdungsbeurteilung erstellen · Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung
Wie viel Betreuung braucht Ihr Betrieb?
Das hängt von der Zahl der Beschäftigten und der Branche ab. Kleine Betriebe erhalten eine Grundbetreuung in festen Abständen plus Betreuung bei Anlässen wie neuen Maschinen, Umbauten oder Unfällen. Größere Betriebe haben feste Einsatzzeiten: je nach Betreuungsgruppe 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, aufgeteilt zwischen Sifa und Betriebsarzt, dazu einen betriebsspezifischen Teil.
Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 steigt die Grenze für die vereinfachte Kleinbetriebsbetreuung von 10 auf 20 Beschäftigte. Die Berufsgenossenschaften setzen die Neufassung nacheinander in Kraft – welche Fassung für Sie gilt, steht bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
Weiterlesen: DGUV Vorschrift 2 einfach erklärt · Einsatzzeiten berechnen
Interne oder externe Sifa?
Sie können eine eigene Mitarbeiterin oder einen eigenen Mitarbeiter zur Sifa ausbilden lassen oder eine externe Fachkraft beauftragen. Die eigene Sifa lohnt sich meist erst bei größeren Betrieben mit vielen Einsatzstunden: Die Ausbildung dauert mehrere Monate, die Person fällt in dieser Zeit teilweise aus und muss sich danach regelmäßig fortbilden.
Eine externe Sifa ist für die meisten Betriebe unter 250 Beschäftigten wirtschaftlicher. Sie kommt in den vereinbarten Zeiten, bringt Erfahrung aus vielen Betrieben Ihrer Branche mit und liefert die Dokumentation gleich mit. Wichtig ist eine schriftliche Bestellung mit klar beschriebenem Leistungsumfang.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Für kleine Betriebe rechnen externe Sifas meist eine monatliche oder jährliche Pauschale ab. Über unser Partnernetz beginnt die Sifa-Betreuung für Betriebe bis 20 Beschäftigte bei 35 € im Monat, Sifa und Betriebsarzt zusammen bei 85 € im Monat. Größere Betriebe zahlen nach Einsatzstunden, bei unseren Partnern ab 85 € pro Stunde. Alle Preise netto zuzüglich Anfahrt.
Den Preis bestimmen vor allem die Betreuungsgruppe Ihrer Branche, die Zahl der Beschäftigten und Standorte, die Entfernung und ob Leistungen wie Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen inklusive sind. Vergleichen Sie Angebote deshalb nicht nur nach dem Monatspreis, sondern nach dem Leistungsumfang.
Weiterlesen: Externe Sifa: Kosten pro Stunde und Jahr · Alle Preise im Überblick
So erkennen Sie eine gute externe Sifa
Bevor Sie unterschreiben, lohnt sich ein kurzer Check:
- Fachkunde: Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde nach § 7 ASiG, also eine abgeschlossene Sifa-Ausbildung.
- Branchenerfahrung: Wer Ihre Branche kennt, findet die echten Gefährdungen schneller – auf der Baustelle sind das andere als im Büro.
- Klarer Leistungsumfang: Wie viele Stunden oder Begehungen pro Jahr, was ist inklusive, was kostet extra?
- Erreichbarkeit: Wie schnell ist die Sifa nach einem Unfall oder vor einem Termin mit der Berufsgenossenschaft vor Ort?
- Dokumentation: Begehungsprotokolle und ein Jahresbericht, der bei einer Besichtigung vorgelegt werden kann.
- Digitale Termine nur ergänzend: Höchstens ein Drittel der Betreuung darf digital erfolgen, eine rein digitale Betreuung ist nicht zulässig.
Ausbildung und Voraussetzungen
Sifa werden können Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister mit Berufserfahrung. Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 kommen weitere Fachrichtungen hinzu, etwa Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie und Arbeitspsychologie – teilweise mit Einzelfallprüfung. Die Ausbildung selbst bieten die Unfallversicherungsträger und zugelassene Bildungsträger an.
Sie sind bereits Fachkraft für Arbeitssicherheit und suchen neue Kunden? Über unser Partnerprogramm erhalten Sie Anfragen von Betrieben aus Ihrer Region.
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So finden Sie über Arbeitssicherheit Scout eine Sifa
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Weiterlesen: Express: Sifa und Betriebsarzt in 24 Stunden · Leistung Sifa & Grundbetreuung
Häufige Fragen
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sie berät den Arbeitgeber zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, begeht regelmäßig den Betrieb, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung, untersucht Unfälle und dokumentiert ihre Arbeit in einem Jahresbericht. Die Aufgaben stehen in § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Für Betriebe bis 20 Beschäftigte beginnen Pauschalen bei unseren Partnern ab 35 € im Monat netto. Größere Betriebe zahlen nach Einsatzstunden, ab etwa 85 € pro Stunde. Entscheidend sind Branche, Beschäftigtenzahl, Standorte und Leistungsumfang.
Was ist der Unterschied zwischen Sifa und Sicherheitsbeauftragtem?
Die Sifa ist eine ausgebildete Fachkraft, die die Geschäftsführung berät. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte aus dem Betrieb, die ehrenamtlich auf Gefahren hinweisen und Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Sie ersetzen die Sifa nicht.
Wie oft muss die Sifa in den Betrieb kommen?
Das richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2: bei Kleinbetrieben in festen Abständen von einem bis fünf Jahren plus bei Anlässen, bei größeren Betrieben nach den Einsatzzeiten der Betreuungsgruppe.
Darf die Sifa auch online beraten?
Ja, nach der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 bis zu einem Drittel der Betreuungszeit, wenn sich die Sifa vorher vor Ort ein Bild vom Betrieb gemacht hat. Eine rein digitale Betreuung ist nicht zulässig.
Quellen
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), §§ 5 bis 7
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
- VBG: Die neue DGUV Vorschrift 2
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