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Wie viele Stunden Sifa und Betriebsarzt braucht Ihr Betrieb?

Beschäftigte und Branche eingeben, Ergebnis sofort sehen: Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, dazu die Zahl der Ersthelfer und Brandschutzhelfer.

Grundbetreuung je Beschäftigtem und Jahr

  • Gruppe I: 2,5 Std. – Bau, Metallverarbeitung, Chemie, Entsorgung
  • Gruppe II: 1,5 Std. – Handwerk, Produktion, Pflege, Gastronomie, Lager und Logistik
  • Gruppe III: 0,5 Std. – Büro, Verwaltung, IT, Beratung

Häufige Fragen

Wie berechnen sich die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2?

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten legt Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 eine Grundbetreuung in Stunden je Beschäftigtem und Jahr fest: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 in Gruppe II und 0,5 in Gruppe III. Die Stunden teilen sich Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, jeder mit mindestens 20 % und nicht weniger als 0,2 Stunden je Beschäftigtem. Dazu kommt ein betriebsspezifischer Teil.

Wie werden Teilzeitkräfte gezählt?

Beschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden zählen mit 0,5, mit bis zu 30 Wochenstunden mit 0,75, darüber voll. Für Ersthelfer und Brandschutzhelfer zählt dagegen jede anwesende Person.

Was gilt für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten?

Hier gilt Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Stundenzahl: Fachkraft und Betriebsarzt unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung (Grundbetreuung), die je nach Gruppe jedes Jahr, alle 3 oder alle 5 Jahre wiederholt wird. Dazu kommt die anlassbezogene Betreuung.

Was ist das Unternehmermodell?

Viele Berufsgenossenschaften bieten Betrieben bis 50 Beschäftigten die alternative bedarfsorientierte Betreuung an. Der Unternehmer besucht Informations- und Fortbildungsmaßnahmen und holt Fachkraft und Betriebsarzt nur bei Bedarf dazu. Ob und bis zu welcher Größe das möglich ist, regelt Ihre Berufsgenossenschaft.

Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten ist ein Ersthelfer nötig, darüber 5 % in Verwaltung und Handel und 10 % in sonstigen Betrieben (DGUV Vorschrift 1 § 26). Brandschutzhelfer sollten in der Regel 5 % der Beschäftigten sein, bei erhöhter Brandgefährdung mehr (ASR A2.2).

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Grafiken

Arbeitssicherheit Scout: Einsatzzeiten-Rechner nach DGUV Vorschrift 2
Arbeitssicherheit Scout: Einsatzzeiten-Rechner nach DGUV Vorschrift 2
Arbeitssicherheit Scout – Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 auf einen Blick
Arbeitssicherheit Scout – Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 auf einen Blick