Schulungen
Präsenz, online oder E-Learning – mit Teilnahmenachweis für jede Person.
Für wen?
Alle Betriebe – für Beschäftigte, Führungskräfte und besondere Funktionen.
Das erhalten Sie
Geschulte Mitarbeitende mit Teilnahmenachweis für jede Person.
Grundlage
- Arbeitsschutzgesetz § 12
- DGUV Vorschrift 1
- ASR A2.2
Was gehört dazu?
- Jährliche Unterweisung – Nach § 12 ArbSchG und DGUV V1.
- Ersthelfer – Aus- und Fortbildung bei ermächtigten Stellen.
- Brandschutzhelfer – Nach ASR A2.2 mit Löschübung.
- Staplerfahrer – Ausbildung und jährliche Unterweisung.
- Sicherheitsbeauftragte – Ausbildung und Begleitung.
- Führungskräfte – Pflichten und Verantwortung.
Wann ist das Pflicht?
- Beschäftigte sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig zu unterweisen (§ 12 ArbSchG) – mindestens einmal jährlich und dokumentiert (§ 4 DGUV Vorschrift 1).
- Ersthelfer: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einer; darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Fortbildung alle zwei Jahre.
- Brandschutzhelfer: Die ASR A2.2 nennt in der Regel 5 % der Beschäftigten als ausreichend, bei erhöhter Brandgefährdung mehr.
- Sicherheitsbeauftragte sind in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten zu bestellen (§ 22 SGB VII).
Was beeinflusst die Kosten?
- Anzahl der Teilnehmenden und Termine
- Format: Präsenz im Betrieb, offener Kurs, online oder E-Learning
- Art der Schulung, etwa mit praktischer Löschübung oder Fahrpraxis
- Kostenübernahme: Die Ersthelfer-Ausbildung rechnen ermächtigte Stellen in der Regel direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab
Fragen zu Schulungen
Darf die jährliche Unterweisung online stattfinden?
E-Learning ist möglich, wenn die Inhalte auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sind, das Verständnis geprüft wird und Rückfragen möglich sind. Praktische Anteile – etwa an Maschinen oder mit Schutzausrüstung – lassen sich nicht ersetzen.
Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?
In der Regel alle zwei Jahre. Wird die Frist überschritten, ist eine neue Ausbildung nötig.
Was brauchen Beschäftigte, um einen Gabelstapler zu fahren?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt, für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein, ihre Befähigung nachgewiesen haben und vom Unternehmer schriftlich beauftragt sein. Dazu kommt die jährliche Unterweisung.
Wer muss die Unterweisung dokumentieren?
Der Arbeitgeber. Üblich ist ein Nachweis mit Datum, Themen, Namen der unterweisenden Person und den Unterschriften der Teilnehmenden.
Vom Bedarf zum Partner
- Bedarf klären – Größe, Branche, Standorte – und was schon da ist.
- Partner auswählen – Geprüfte Partner, die fachlich und regional passen.
- Angebote vergleichen – Umfang, Einsatzzeiten und Kosten im Vergleich.
- Sie entscheiden – Keine Verpflichtung, kein automatischer Wechsel.