Betriebsanweisungen
Verständlich, rechtssicher und betriebsspezifisch – bei Bedarf mehrsprachig.
Für wen?
Betriebe mit Maschinen, Gefahrstoffen oder persönlicher Schutzausrüstung.
Das erhalten Sie
Verständliche, betriebsspezifische Anweisungen – bei Bedarf mehrsprachig.
Grundlage
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung § 14
- ASR A2.3
Was gehört dazu?
- Maschinen & Arbeitsmittel – Nach Betriebssicherheitsverordnung.
- Gefahrstoffe – Nach § 14 GefStoffV, mit Piktogrammen.
- Biostoffe – Nach Biostoffverordnung.
- PSA – Benutzung, Pflege, Prüfung.
- Alarm- & Notfallpläne – Aushänge und Meldeketten.
- Flucht- & Rettungspläne – Nach ASR A2.3.
Wann ist das Pflicht?
- Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine schriftliche Betriebsanweisung Pflicht (§ 14 GefStoffV).
- Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber Betriebsanweisungen zur Verfügung stellen, soweit die Gefährdungsbeurteilung es erfordert (§ 12 BetrSichV).
- Für Tätigkeiten mit Biostoffen gilt § 14 BioStoffV.
- Betriebsanweisungen müssen in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst und am Arbeitsplatz zugänglich sein. Sie sind Grundlage der Unterweisung.
Was beeinflusst die Kosten?
- Anzahl der Maschinen, Gefahrstoffe und Tätigkeiten
- Vorhandene Unterlagen wie Sicherheitsdatenblätter und Herstelleranleitungen
- Anzahl der benötigten Sprachen
- Neuerstellung oder Überarbeitung, Aushänge und Pläne
Fragen zu Betriebsanweisungen
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsanweisung und Bedienungsanleitung?
Die Bedienungsanleitung stammt vom Hersteller und beschreibt das Produkt. Die Betriebsanweisung erstellt der Arbeitgeber: Sie regelt kurz und für den konkreten Arbeitsplatz Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen und Erste Hilfe.
Müssen Betriebsanweisungen mehrsprachig sein?
Sie müssen für die Beschäftigten verständlich sein. Wenn Mitarbeitende die deutsche Fassung nicht sicher verstehen, brauchen sie eine Fassung in einer Sprache, die sie verstehen.
Wann müssen Betriebsanweisungen aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert: ein neuer Gefahrstoff, ein geändertes Sicherheitsdatenblatt, eine neue oder umgebaute Maschine oder ein anderes Arbeitsverfahren.
Braucht jeder Betrieb einen Flucht- und Rettungsplan?
Nicht jeder. Er ist erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung der Arbeitsstätte es verlangen, etwa bei unübersichtlichen Gebäuden oder vielen ortsunkundigen Personen (ASR A2.3).
Vom Bedarf zum Partner
- Bedarf klären – Größe, Branche, Standorte – und was schon da ist.
- Partner auswählen – Geprüfte Partner, die fachlich und regional passen.
- Angebote vergleichen – Umfang, Einsatzzeiten und Kosten im Vergleich.
- Sie entscheiden – Keine Verpflichtung, kein automatischer Wechsel.