Sifa & Grundbetreuung
Die gesetzliche Pflicht aus Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 – passend zu Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe Ihrer Branche.
Für wen?
Jeder Betrieb mit Beschäftigten – vom Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen.
Das erhalten Sie
Eine bestellte Fachkraft, klar geregelte Einsatzzeiten und dokumentierte Betriebsbegehungen.
Grundlage
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- DGUV Vorschrift 2
Was gehört dazu?
- Fachkraft für Arbeitssicherheit – Bestellung, Beratung und regelmäßige Begehungen.
- Grundbetreuung – Einsatzzeiten nach Betreuungsgruppe, aufgeteilt auf Sifa und Betriebsarzt.
- Betriebsspezifische Betreuung – Zusätzlicher Bedarf aus Gefährdungen oder Veränderungen.
- Unternehmermodell – Bedarfsorientierte Betreuung für kleinere Betriebe, je nach BG.
- Arbeitsschutzausschuss (ASA) – Vorbereitung, Moderation und Protokoll.
- Jahresbericht – Nachweis der Betreuung für Behörde und BG.
Wann ist das Pflicht?
- Jeder Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen – ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ASiG).
- Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie betreut wird: Regelbetreuung mit Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil oder, für kleinere Betriebe, das Unternehmermodell Ihrer Berufsgenossenschaft.
- In der Grundbetreuung richten sich die Einsatzzeiten nach der Betreuungsgruppe Ihrer Branche: 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, aufgeteilt auf Sifa und Betriebsarzt.
- Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten bilden einen Arbeitsschutzausschuss, der mindestens einmal im Vierteljahr tagt (§ 11 ASiG).
Was beeinflusst die Kosten?
- Anzahl der Beschäftigten und Betreuungsgruppe der Branche
- Anzahl und Entfernung der Standorte
- Umfang der betriebsspezifischen Betreuung, etwa bei Gefahrstoffen, Maschinen oder Umbauten
- Abrechnung nach Stunden oder als Pauschale, Vertragslaufzeit
Fragen zu Sifa & Grundbetreuung
Kann ich die Aufgaben der Sifa selbst übernehmen?
Nur im Unternehmermodell und nur, wenn Ihre Berufsgenossenschaft es für Ihre Betriebsgröße anbietet. Sie nehmen dann an Schulungen teil und holen sich bei Bedarf externe Beratung. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im eigentlichen Sinn braucht eine anerkannte Ausbildung.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
Die Grundbetreuung deckt die Aufgaben ab, die in jedem Betrieb anfallen, und hat feste Einsatzzeiten. Die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu, wenn besondere Gefährdungen oder Veränderungen es erfordern; ihr Umfang wird für Ihren Betrieb ermittelt.
Intern bestellen oder extern beauftragen?
Beides ist zulässig. Kleine und mittlere Betriebe beauftragen meist einen externen Dienst, weil sich eine eigene ausgebildete Fachkraft erst ab einer gewissen Größe rechnet.
Was passiert, wenn keine Sifa bestellt ist?
Die Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft kann die Bestellung anordnen; wer einer solchen Anordnung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Nach einem Arbeitsunfall kann eine fehlende Betreuung zudem haftungsrechtlich ins Gewicht fallen.
Vom Bedarf zum Partner
- Bedarf klären – Größe, Branche, Standorte – und was schon da ist.
- Partner auswählen – Geprüfte Partner, die fachlich und regional passen.
- Angebote vergleichen – Umfang, Einsatzzeiten und Kosten im Vergleich.
- Sie entscheiden – Keine Verpflichtung, kein automatischer Wechsel.