Arbeitssicherheit Scout

Prüfungen

Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen – mit Protokoll, Plakette und Fristenverwaltung.

Für wen?

Betriebe mit elektrischen Geräten, Leitern, Regalen, Staplern oder Toren.

Das erhalten Sie

Geprüfte Arbeitsmittel mit Protokoll, Plakette und verwalteten Fristen.

Grundlage

  • DGUV Vorschrift 3
  • DIN EN 15635

Was gehört dazu?

  • DGUV V3 – ortsveränderlich – Kabel, Werkzeuge, Bürogeräte.
  • DGUV V3 – ortsfest – Elektrische Anlagen und Verteilungen.
  • Leitern & Tritte – Durch befähigte Personen.
  • Regalprüfung – Nach DIN EN 15635.
  • Flurförderzeuge – Stapler, Hubwagen, Anschlagmittel.
  • Tore & Feuerlöscher – Kraftbetätigte Tore, Löscher, Brandschutztüren.

Wann ist das Pflicht?

  • Arbeitsmittel müssen regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden; Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (§§ 3, 14 BetrSichV).
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen zu prüfen (§ 5 DGUV Vorschrift 3).
  • Die Ergebnisse müssen aufgezeichnet und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.
  • Für Leitern, Regale, Flurförderzeuge, kraftbetätigte Tore und Feuerlöscher gelten eigene Regeln mit wiederkehrenden Prüfungen.

Was beeinflusst die Kosten?

  • Anzahl der Geräte, Anlagen und Arbeitsmittel
  • Art der Prüfung: ortsveränderliche Geräte, ortsfeste Anlagen, Regale, Tore
  • Zugänglichkeit und Prüfung im laufenden Betrieb oder außerhalb der Arbeitszeit
  • Umfang der Dokumentation: Protokolle, Plaketten, Fristenverwaltung

Fragen zu Prüfungen

Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?

Die Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwerte nennt die DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche Geräte sechs Monate, auf Baustellen drei Monate; bei geringer Fehlerquote sind längere Fristen möglich, in Büros bis zu zwei Jahre. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle vier Jahre geprüft.

Wer darf prüfen?

Eine zur Prüfung befähigte Person: Sie braucht eine passende Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet. Bei elektrischen Prüfungen ist das eine Elektrofachkraft mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten.

Müssen auch private Geräte der Beschäftigten geprüft werden?

Ja, wenn sie im Betrieb benutzt werden, etwa Wasserkocher, Radios oder Ladegeräte. Viele Betriebe regeln deshalb, ob private Geräte erlaubt sind.

Wie oft werden Regale und Leitern geprüft?

Lagerregale werden mindestens alle zwölf Monate durch eine fachkundige Person inspiziert, dazu kommen regelmäßige Sichtkontrollen im Betrieb (DIN EN 15635). Leitern und Tritte werden wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft; die Frist richtet sich nach Nutzung und Beanspruchung.

Vom Bedarf zum Partner

  1. Bedarf klären – Größe, Branche, Standorte – und was schon da ist.
  2. Partner auswählen – Geprüfte Partner, die fachlich und regional passen.
  3. Angebote vergleichen – Umfang, Einsatzzeiten und Kosten im Vergleich.
  4. Sie entscheiden – Keine Verpflichtung, kein automatischer Wechsel.

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