Brandschutz & Notfall
Organisatorischer Brandschutz und Notfallvorsorge für jeden Standort.
Für wen?
Jeder Standort – vom Büro bis zur Werkhalle.
Das erhalten Sie
Eine klare Brandschutzordnung, geübte Abläufe und eine organisierte Erste Hilfe.
Grundlage
- ASR A2.2
- DIN 14096
Was gehört dazu?
- Brandschutzbeauftragter – Extern bestellt oder eigene Ausbildung.
- Brandschutzordnung – Teile A, B und C nach DIN 14096.
- Räumungsübungen – Planung, Durchführung, Auswertung.
- Erste-Hilfe-Organisation – Material, Meldekette, Verbandbuch.
Wann ist das Pflicht?
- Arbeitgeber müssen Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und Beschäftigte benennen, die diese Aufgaben übernehmen (§ 10 ArbSchG).
- Die ASR A2.2 regelt die Ausstattung mit Feuerlöschern und die Zahl der Brandschutzhelfer.
- Ein Brandschutzbeauftragter ist nicht in jedem Betrieb vorgeschrieben. Er kann durch Baugenehmigung, Sonderbauvorschriften des Landes oder den Sachversicherer verlangt werden.
- Wo ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, sind Räumungen anhand des Plans zu üben (ASR A2.3).
Was beeinflusst die Kosten?
- Größe, Nutzung und Anzahl der Standorte
- Externer Brandschutzbeauftragter oder Ausbildung eigener Mitarbeitender
- Umfang der Brandschutzordnung (Teile A, B und C)
- Planung und Begleitung von Räumungsübungen
Fragen zu Brandschutz & Notfall
Braucht mein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?
Das hängt vom Gebäude und der Nutzung ab. Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht; verlangt wird er häufig in der Baugenehmigung, in Sonderbauvorschriften – etwa für Verkaufsstätten oder Industriebauten – oder vom Versicherer.
Was sind die Teile A, B und C der Brandschutzordnung?
Teil A ist der Aushang mit den wichtigsten Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude. Teil B richtet sich an die Beschäftigten. Teil C gilt für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Aufbau und Inhalt regelt die DIN 14096.
Wie oft sollte eine Räumungsübung stattfinden?
Eine feste Frist nennt die Arbeitsstättenregel nicht; sie verlangt Übungen in angemessenen Zeitabständen. Viele Betriebe üben einmal im Jahr, bei erhöhter Gefährdung oder hoher Fluktuation häufiger.
Wie lange müssen Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert bleiben?
Jede Erste-Hilfe-Leistung wird festgehalten, zum Beispiel im Verbandbuch. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln.
Vom Bedarf zum Partner
- Bedarf klären – Größe, Branche, Standorte – und was schon da ist.
- Partner auswählen – Geprüfte Partner, die fachlich und regional passen.
- Angebote vergleichen – Umfang, Einsatzzeiten und Kosten im Vergleich.
- Sie entscheiden – Keine Verpflichtung, kein automatischer Wechsel.