Prüfungen
DGUV V3 Prüfung: Fristen, Kosten und wer prüfen darf
Kaffeemaschine, Laptop-Netzteil, Verlängerungskabel, Bohrmaschine: Jedes elektrische Betriebsmittel im Unternehmen muss regelmäßig geprüft werden. Die Grundlage ist die DGUV Vorschrift 3, die Umsetzung richtet sich nach der Betriebssicherheitsverordnung. Hier steht, was das für Sie bedeutet – ohne Fachchinesisch.
Veröffentlicht am 2026-10-10 · 7 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Geprüft werden alle ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und Anlagen – vom Netzteil bis zur Unterverteilung.
- Richtwerte für Prüffristen: ortsveränderliche Geräte im Büro bis 24 Monate, auf Baustellen 3 Monate; ortsfeste Anlagen 4 Jahre.
- Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft bzw. eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203.
- Kosten als Richtwert: wenige Euro pro Gerät zuzüglich Anfahrt; entscheidend ist die Geräteanzahl.
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur in ordnungsgemäßem Zustand betrieben und in bestimmten Zeitabständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Parallel dazu regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Prüfung von Arbeitsmitteln – beide Vorschriften greifen ineinander.
Die Prüfung ist keine Formsache: Defekte Kabel und Geräte gehören zu den häufigsten Ursachen für Brände im Betrieb. Nach einem Schaden fragen Versicherung und Berufsgenossenschaft als Erstes nach den Prüfprotokollen.
Welche Geräte und Anlagen werden geprüft?
Die Vorschrift unterscheidet drei Gruppen, für die unterschiedliche Fristen gelten:
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: alles mit Stecker – Computer, Monitore, Drucker, Ladegeräte, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Handwerkzeuge, Leuchten.
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel: fest angeschlossene Geräte wie Industriemaschinen, Klimaanlagen oder fest installierte Leuchten.
- Ortsfeste elektrische Anlagen: Hausinstallation, Verteilungen, Steckdosen, Fehlerstrom-Schutzschalter.
Prüffristen: Welche Richtwerte gelten?
Die Prüffrist legt der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Vorschrift 3 nennt dazu Richtwerte, die in der Praxis als Standard gelten:
- Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen, in Fertigung und Werkstätten: 3 Monate; bei Fehlerquoten unter 2 Prozent kann die Frist auf bis zu 12 Monate verlängert werden.
- Ortsveränderliche Betriebsmittel im Büro und ähnlichen Umgebungen: 6 Monate, verlängerbar auf bis zu 24 Monate bei Fehlerquoten unter 2 Prozent.
- Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel: 4 Jahre; in Betriebsstätten besonderer Art, etwa feuchten oder nassen Bereichen, 1 Jahr.
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD): Funktionsprüfung durch Betätigen der Prüftaste alle 6 Monate, auf Baustellen arbeitstäglich.
Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Nur eine Elektrofachkraft oder – unter deren Leitung und Aufsicht – eine elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Messgeräten. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht von der „zur Prüfung befähigten Person“, deren Anforderungen in der TRBS 1203 beschrieben sind: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfgebiet.
Hausmeister ohne Elektroausbildung oder der IT-Verantwortliche dürfen nicht prüfen. Viele Betriebe beauftragen deshalb externe Prüfdienstleister, die mit kalibrierten Prüfgeräten, Prüfplaketten und Software kommen und die Dokumentation gleich mitliefern.
So läuft eine Prüfung ab
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-0702 besteht aus drei Teilen:
- Sichtprüfung: Gehäuse, Kabel, Stecker und Zugentlastung auf Beschädigungen prüfen.
- Messung: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter- oder Berührungsstrom – je nach Schutzklasse des Geräts.
- Funktionsprüfung und Dokumentation: Das Gerät erhält eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin; Ergebnis und Messwerte werden im Prüfprotokoll festgehalten.
Was kostet die DGUV V3 Prüfung?
Prüfdienstleister rechnen in der Regel pro Gerät ab, zuzüglich einer Anfahrts- oder Grundpauschale. Als Richtwert liegen die Preise für ortsveränderliche Geräte im niedrigen einstelligen Eurobereich pro Stück; bei kleinen Stückzahlen fällt die Pauschale stärker ins Gewicht. Ortsfeste Anlagen werden nach Aufwand oder pro Stromkreis berechnet.
Sparen lässt sich vor allem durch Vorbereitung: Erstellen Sie eine Geräteliste, kennzeichnen Sie die Geräte, sammeln Sie ortsveränderliche Geräte an einem Ort und kombinieren Sie die Prüfung mit anderen Prüfungen wie Leitern und Tritten oder Regalen. So reduzieren Sie Anfahrten und Prüfzeit.
Dokumentation: Das muss vorliegen
Für jede Prüfung brauchen Sie ein Prüfprotokoll mit Gerät, Datum, Prüfer, Prüfergebnis und Messwerten sowie dem nächsten Prüftermin. Die Prüfplakette am Gerät ist praktisch, ersetzt das Protokoll aber nicht. Bewahren Sie die Protokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung auf – besser dauerhaft, denn bei Schadensfällen wird auch nach älteren Prüfungen gefragt.
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Häufige Fragen
Müssen auch private Geräte der Mitarbeiter geprüft werden?
Ja, sobald sie im Betrieb genutzt werden – etwa das mitgebrachte Ladegerät oder der private Wasserkocher in der Teeküche. Der Arbeitgeber ist für alle Betriebsmittel verantwortlich, die im Unternehmen verwendet werden. Viele Betriebe untersagen private Geräte deshalb oder prüfen sie mit.
Gilt die DGUV V3 auch für Homeoffice-Arbeitsplätze?
Für Betriebsmittel, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt – Laptop, Monitor, Dockingstation –, ja. In der Praxis werden diese Geräte geprüft, wenn sie im Büro sind, oder der Beschäftigte bringt sie zum Prüftermin mit.
Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?
Es muss sofort aus dem Verkehr gezogen und repariert oder entsorgt werden. Der Prüfer kennzeichnet es entsprechend und vermerkt es im Protokoll. Ein defektes Gerät weiter zu benutzen, ist ein Verstoß gegen die Vorschrift.
Wie bereite ich mich auf die erste Prüfung vor?
Erstellen Sie eine Liste aller elektrischen Geräte und Standorte, legen Sie fest, welche Bereiche welche Prüffrist bekommen, und vereinbaren Sie einen Termin, zu dem alle Geräte zugänglich sind. Der Prüfdienstleister nummeriert die Geräte beim ersten Durchgang und legt die Datenbank für die Folgeprüfungen an.