Praxis
Gefährdungsbeurteilung Vorlage: Was rein muss und wo es kostenlose Muster gibt
Eine Vorlage spart viel Arbeit – wenn sie zu Ihrem Betrieb passt und richtig ausgefüllt wird. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Formular vor, wohl aber, was am Ende dokumentiert sein muss. Hier sehen Sie, welche Spalten eine brauchbare Vorlage braucht, wie eine ausgefüllte Zeile aussieht und wo Sie kostenlose Vorlagen für Ihre Branche bekommen.
Veröffentlicht am 2026-11-03 · 6 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Form ist nicht vorgeschrieben: Tabelle, Formular oder Software sind zulässig (§ 6 ArbSchG).
- Pflichtinhalt: Ergebnis der Beurteilung, festgelegte Maßnahmen und das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung.
- Gute Vorlagen haben Spalten für Tätigkeit, Gefährdung, Risiko, Maßnahme, Verantwortliche, Termin und Wirksamkeit.
- Kostenlose Branchenvorlagen gibt es bei Ihrer Berufsgenossenschaft und bei der BAuA.
- Eine Vorlage muss an den eigenen Betrieb angepasst werden – unverändert übernommene Muster fallen bei Prüfungen auf.
Was eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung enthalten muss
§ 6 des Arbeitsschutzgesetzes verlangt Unterlagen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. Daraus ergibt sich, was eine Vorlage mindestens abfragen muss. Bewährt hat sich ein Kopfteil und eine Tabelle:
- Kopfteil: Betrieb, Arbeitsbereich oder Tätigkeit, Datum, beteiligte Personen (zum Beispiel Führungskraft, Sifa, Betriebsarzt, Betriebsrat), Unterschrift der verantwortlichen Person.
- Tätigkeit bzw. Arbeitsplatz: Was wird wo gemacht?
- Gefährdung: Was kann passieren? Etwa Sturz, Schnittverletzung, Lärm, Gefahrstoff, psychische Belastung.
- Risikobewertung: zum Beispiel gering, mittel, hoch – oder eine Matrix aus Wahrscheinlichkeit und Schwere.
- Maßnahme nach dem STOP-Prinzip: Substitution, technisch, organisatorisch, persönlich.
- Verantwortlich und Termin: Wer setzt die Maßnahme bis wann um?
- Wirksamkeit geprüft: Datum, Ergebnis, Name.
Musterzeile: So sieht eine ausgefüllte Zeile aus
Ein Beispiel aus einem kleinen Handwerksbetrieb, Bereich Werkstatt, Tätigkeit Trennschleifen:
- Gefährdung: Lärm über 85 dB(A), Funkenflug, Augenverletzung durch Partikel.
- Risiko: hoch.
- Maßnahmen: Arbeitsplatz mit Funkenschutzwand abtrennen (T), Lärmbereich kennzeichnen und Unterweisung durchführen (O), Gehörschutz und Schutzbrille tragen (P); Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Lärm.
- Verantwortlich: Werkstattleiter, Termin 30.11.
- Wirksamkeit: Kontrolle nach vier Wochen – Schutzwand steht, Gehörschutz wird getragen, Unterweisung unterschrieben.
Wo Sie kostenlose Vorlagen bekommen
Sie müssen nicht bei null anfangen. Seriöse und kostenlose Vorlagen gibt es bei diesen Stellen:
- Ihre Berufsgenossenschaft: Fast jede BG bietet branchenbezogene Handlungshilfen, Checklisten und Vorlagen – teilweise als Online-Werkzeug. Diese passen am besten, weil sie die typischen Gefährdungen Ihrer Branche schon enthalten.
- BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin): Handbuch und Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung, auch für psychische Belastung.
- GDA-Portal: Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation, die beschreibt, worauf Aufsichtsbehörden achten.
Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen
Bei Besichtigungen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht fallen immer wieder dieselben Schwachstellen auf:
- Vorlage unverändert übernommen: Tätigkeiten, die es im Betrieb gar nicht gibt, oder fehlende Tätigkeiten, die es gibt.
- Nur persönliche Schutzausrüstung als Maßnahme – technische und organisatorische Lösungen fehlen.
- Keine Verantwortlichen und keine Termine, dadurch werden Maßnahmen nie umgesetzt.
- Wirksamkeitsprüfung fehlt oder ist nicht datiert.
- Psychische Belastung nicht beurteilt, obwohl § 5 ArbSchG sie ausdrücklich nennt.
- Beurteilung seit Jahren nicht aktualisiert, obwohl neue Maschinen, Stoffe oder Abläufe dazugekommen sind.
Vorlage selbst ausfüllen oder Fachkraft beauftragen?
Für ein Büro oder einen kleinen Laden kommen Sie mit der Vorlage Ihrer Berufsgenossenschaft gut allein zurecht. Sobald Maschinen, Gefahrstoffe, Arbeiten in der Höhe, Fahrzeuge oder Baustellen dazukommen, lohnt sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit: Sie kennt Grenzwerte, Prüfpflichten und die Dokumentation, die bei einer Besichtigung erwartet wird – und nimmt Ihnen viel Arbeit ab.
Den genauen Ablauf in sieben Schritten finden Sie in unserem Ratgeber „Gefährdungsbeurteilung erstellen“. Wenn Sie die Arbeit lieber abgeben: Über Arbeitssicherheit Scout erhalten Sie Angebote von Fachkräften aus Ihrer Region, die die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb erstellen und fortschreiben.
Weiterlesen: Gefährdungsbeurteilung erstellen: Ablauf in 7 Schritten · Leistung Gefährdungsbeurteilungen
Häufige Fragen
Gibt es eine offizielle Vorlage, die ich verwenden muss?
Nein. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Form vor, nur den Inhalt der Dokumentation. Die Vorlagen der Berufsgenossenschaften sind aber eine sichere Wahl, weil sie genau auf diesen Inhalt ausgelegt sind.
Reicht eine Excel-Tabelle als Gefährdungsbeurteilung?
Ja, wenn sie alle Pflichtinhalte enthält: Gefährdungen, Bewertung, Maßnahmen, Verantwortliche, Termine und die Wirksamkeitsprüfung. Wichtig ist, dass sie aktuell gehalten und bei Änderungen fortgeschrieben wird.
Brauche ich für jeden Mitarbeiter eine eigene Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Beurteilt werden Tätigkeiten und Arbeitsplätze. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen genügt eine Beurteilung. Gesondert betrachtet werden besondere Personengruppen wie Schwangere, Jugendliche oder Beschäftigte mit Behinderung.
Gibt es eine Vorlage für die psychische Gefährdungsbeurteilung?
Ja. BAuA, GDA und viele Berufsgenossenschaften stellen Fragebögen und Workshop-Leitfäden bereit. Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen, etwa Arbeitsmenge, Unterbrechungen und Arbeitszeit, nicht die einzelne Person.
Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 6 Dokumentation
- BAuA: Gefährdungsbeurteilung – Handlungshilfen
- GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
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